Geschäftsbedingungen der Musikschule Piccolo
Stand: Dez. 2018

 

1. UNSERE AUFGABE
Die Musikschule Piccolo ist eine private Einrichtung, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf breiter Basis mit Musik vertraut macht. Das Erlernen eines Instruments und das gemeinsame Musizieren unterstützen auf positive Weise Persönlichkeitsentwicklung, Kreativität und Konzentration. Die Musikschule Piccolo fördert musikalische Begabungen und bereitet auf eine eventuelle musikalische Berufsausbildung vor. Damit erfüllt sie eine kultur- und bildungspolitische Aufgabe.

 

2. DAS MUSIKSCHULJAHR
besteht aus zwei Halbjahren und orientiert sich an der Ferienregelung der hessischen Schulen.
Erstes Halbjahr: 1.Schultag nach den hessischen Sommerferien bis 31.Januar.
ZweitesHalbjahr: 1.Februar bis letzter Ferientag der hessischen Sommerferien.
Grundsätzlich findet während der Ferien kein Unterricht statt; dies gilt ebenso für den Rosenmontag, den Faschingsdienstag und die Brückentage. Am letzten Schultag vor den Ferien findet der Unterricht statt.

3. ANMELDUNGEN
sind jederzeit möglich. Eine schriftliche Anmeldung (Unterrichtsvertrag) muss aus versicherungstechnischen Gründen zur zweiten Stunde abgegeben werden. In der kostenpflichtigen 4-wöchigen Probezeit besteht die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.

4.ABMELDUNGEN 
und Änderungen des Unterrichtsvertrages können zum Ende eines Musikschulhalbjahres erfolgen. Die Kündigungist firstgerecht spätestens 8 Wochen vor Halbjahresende der Musikschule gegenüber schriftlich mitzuteilen. Bei Wegzug aus dem Idsteiner Land gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten. Ein Lehrer- oder Terminwechsel berechtig nicht zu einer außerordentlichen Kündigung.

 

5. UNTERRICHTSGEBÜHREN
sind in der Gebührenordnung im Unterrichtsvertrag geregelt. Das monatliche Entgelt errechnet sich aus einem Zwölftel des Jahresentgelts. Die Musikschule gewährt ab dem zweiten Familienmitglied eine Ermäßigung von 4 Euro pro Monat. Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühren kann nur zu Beginn eines Musikschulhalbjahres erfolgen und wird seitens der Schulleitung mind. acht Wochen vorher angekündigt. Die Gebühren werden monatlich jeweils zum 1.Werktag des Monats gemäß SEPA–Lastschriftmandat eingezogen. Nach Absprache mit der Schulleitung kann die Zahlung auch per Dauerauftrag erfolgen. Seitens der Musikschule erfolgt eine automatische Beitragsanpassung bei Kurswechsel und bei Veränderung der Schülerzahl.

6. UNTERRICHTSAUSFALL
Die Lehrer sind nicht verpflichtet, vom Schüler abgesagte Stunden nachzuholen. Entfällt mehr als eine Unterrichtsstunde pro Schulhalbjahr aus Gründen, die eine Lehrkraft zu vertreten hat, werden diese nachgeholt. Werden pro Schuljahr mehr als zwei Unterrichtseinheiten nicht erteilt und nicht nachgeholt, besteht ab der dritten Unterrichtseinheit Anspruch auf Rückerstattung des Unterrichtsentgeltes. Nachholstunden finden außerhalb der sonst gewohnten Unterrichtszeiten statt. Bei Unterrichtsausfall, der durch höhere Gewalt bewirkt wird, erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte. Wegen Krankheit des Schülers (nachweisbar durch ärztliches Attest) kann die Aussetzung der Zahlung des Beitrages ab der 4. Woche beantragt werden. Die Lehrkraft ist berechtigt Schülerinnen und Schüler mit deutlichen Krankheitsanzeichen von den Eltern abholen zu lassen.
Ist eine Unterrichtsstätte(außerhalb der Musikschule) z.B. Kita, geschlossen, fällt der Unterricht aus und kann nicht nachgeholt werden.

7. AUFSICHTSPFLICHT
besteht nur während der Unterrichtszeit.

8. FOTOS UND NEWSLETTER Die Musikschule ist berechtigt für ihre Öffentlichkeitsarbeit Fotos oder Videos der Schülerinnen und Schüler zu verwenden. Die Musikschule informiert per Mail oder per Newsletter über interessante Neuigkeiten, Termine und Veranstaltungen. Diesem Punkt kann jederzeit widersprochen werden.

9. GEMA - LIZENZ  Die Musikschule Piccolo verpflichtet Schülerinnen und Schüler die jährliche GEMA – Lizenz Gebühr zu zahlen. Die Musikschule Piccolo leitet diese Gebühr an die GEMA weiter.

Zusatz zur AGB der Musikschule Piccolo

die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) hat die Musikschule Piccolo aufgefordert, für Schüler eine Kopier-Lizenz zu erwerben. Mit dieser Lizenz wird das Kopieren von Noten und Materialien aus der Früherziehungsliteratur, das Abspielen von Tonträgern im Unterricht und Aufführen von Musikstücken in öffentlichen Konzerten erlaubt.

Diese Lizenz kostet pro Schüler 19.- Euro im Jahr und erlaubt uns:

  • ausgesuchte Noten zusammenzustellen und die Unterrichtsliteratur zu ergänzen
  • Musikwünsche aus Unterrichtswerken herauszukopieren 
  • vergessene Noten nach zu kopieren
  • Arbeitsblätter zu erstellen und auszugeben
  • Tonträger im Unterricht und zum Üben zu Hause zu nutzen
  • digital Noten herunterzuladen
  • öffentliche Konzerte zu veranstalten
  • Noten auch aus mitgebrachten Kopien zu spielen

...und erspart Ihnen zusätzliche Anschaffungen von Notenmaterial oder Früherziehungsheften.

Kreativer, moderner und individueller Unterricht lebt von der Vielfalt der Musik.Die Musikschule Piccolo verfügt über eine sehr große Musik- und Noten-Bibliothek, besonders im Bereich der Pop,- Ensemble,- Weihnachtsmusik u.v.m. , die auf Grund des Kopierschutzes leider nicht ausgeschöpft werden kann. Dies werden wir mit dem Erwerb der Lizenz zum Kopieren ändern und sparen Ihnen somit die Anschaffung von zusätzlicher Unterrichtsliteratur.

Der Lizenzbeitrag von 19.- Euro, wird einmal im Jahr ( am 1. Februar) von der Musikschule eingezogen und dann an die GEMA weitergeleitet. Für die realen Kopierkosten (Papier, Toner Kopierer) wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Eine vorzeitige Beendigung des Unterrichtsvertrages erlaubt keine anteilige Rückzahlung der Lizenzgebühren.

Der Zusatz zur Verpflichtung der Zahlung der GEMA Lizenzgebühren wird zum 2. Halbjahr (ab 01.02.2019) in den neuen AGB´s verankert und verpflichtet Schülerinnen und Schüler zur jährlichen Zahlung. (Bei Mehrfachbelegung wird nur eine Lizenz notwendig)